ANERKANNTE AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÄTTE

Anerkannt als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildungnach § 7 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. $ 7 Abs 2 des Berufkraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und § 6 derBerufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV). Zertifiziert durch die Bezirksregierung Köln.

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